Allgemeine Geschäftsbedingungen
DownloadAnmeldeverfahren
- persönlich in der Geschäftsstelle der vhs zu den Öffnungszeiten bei Barzahlung oder mittels Einzugsermächtigung.
- schriftlich oder per Fax(auch formlos) mittels Einzugsermächtigung.
- Online über unsere Homepage www.vhs-dreieich.de mittels Einzugsermächtigung
Anmeldebestätigungen werden aus Kostengründen nicht verschickt. Sollten Sie sich schriftlich oder per Fax angemeldet haben und freie Plätze stehen nicht mehr zur Verfügung, werden Sie schriftlich oder telefonisch oder per email benachrichtigt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der vhs-Geschäftsstelle.
Anmeldungen ohne Barzahlung oder Einzugsermächtigung gelten nur als Reservierung. Die Kursgebühr für reservierte Plätze muss bis spätestens 10 Arbeitstage vor Kursbeginn bezahlt werden, sonst kann der Platz - gegebenenfalls auch ohne Rücksprache - anderweitig vergeben werden.
Anmeldefristen
Eine verbindliche Anmeldung zu den Kursen sollte grundsätzlich mindestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, da andernfalls Kurse vor ihrem Beginn aus Mangel an Teilnehmer/innen abgesetzt werden können. Beachten Sie bitte auch den Punkt Anmeldeverfahren!
Datenschutz
Das hessische Datenschutzgesetz sieht eine Aufklärung über die Datenerhebung und eine Benachrichtigung aller Betroffenen vor, deren personenbezogenen Daten automatisiert gespeichert wurden.
Wir geben Ihnen daher folgendes zur Kenntnis: Die vhs Dreieich bedient sich zur Verwaltung ihrer Veranstaltungen einer automatisierten Datenverarbeitung. Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend ihrer Anmeldung erfasst. Name, Vorname, Anschrift, die Einteilung in eine Altersgruppe sowie im Falle des Gebühreneinzuges die Bankverbindung werden in einer Datei gespeichert.
Die Daten werden aufbereitet und anonym für die Statistik des Deutschen Volkshochschulverbandes verarbeitet. Im Falle des Gebühreneinzuges werden Name, Vorname, Bankverbindung, Kursgebühr an die Volksbank Dreieich e.V. übermittelt. Weitere Übermittlungen finden nicht statt, es sei denn, die vhs wäre durch die aktuelle Gesetzgebung hierzu verpflichtet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihre Angaben freiwillig machen. Sie können Sie ganz oder teilweise verweigern, müssen jedoch damit rechnen, dass wir Ihre Anmeldung dann nicht bearbeiten können. Durch Ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie auch die Freiwilligkeit Ihrer Angaben und stimmen der Verarbeitung dieser Daten zu.
Ferien- und Feiertagsregelung
Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht in fortlaufenden Kursen statt, es sei denn, in der Kursausschreibung wird dies ausdrücklich erwähnt oder alle Teilnehmer/innen eines Kurses sind mit einer abweichenden Regelung einverstanden (Letzteres betrifft z. B. Nachholtermine). Dies gilt auch für den Unterricht der Musikschule!
Kursunterricht
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit 2 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) statt, ausgenommen Wochenendkurse und einige andere Angebote. Nähere Information finden Sie beim jeweiligen Kurs. Die durch Verhinderung (z. B. Krankheit) des Kursleiters ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Die Kurse sind mit den angegebenen Terminen geplant. Es kann jedoch im Laufe des Arbeitsjahres zu unvorhergesehenen Änderungen kommen. In diesem Fall bitten wir um Ihr Verständnis (siehe auch Rückerstattung von Kursgebühren).
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Volkshochschule Dreieich.
Gebührenpflicht besteht mit der Anmeldung; auch durch die Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung entsteht Gebührenpflicht (siehe Abmeldung).
Bezahlung
Die Kursgebühr ist bar oder durch Bankeinzugsverfahren zu bezahlen.
Gebührenbefreiung
Für Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe oder laufender Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz mit Wohnsitz im Kreis Offenbach ist der Besuch eines Kurses pro Semester gemäss einer Regelung des Kreises Offenbach, der die Gebühr trägt, gebührenfrei. Davon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen und Zuschläge für Materialkosten. Diese Regelung kann jederzeit, auch während der Laufzeit dieses Arbeitsplanes, durch Kreistagsbeschluss geändert werden! Ein entsprechender Nachweis über den Anspruch auf Gebührenbefreiung - er darf höchstens vier Wochen alt sein - ist der Anmeldung beizufügen.
Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen wird keine Gebührenermässigung oder -befreiung gewährt.
Gebührenermässigung
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Behinderte (Grad der Behinderung 50% und mehr) entrichten 75% der Gebühren, Zuschläge für Materialkosten u. ä. ausgenommen. Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Für Rentner ist die Gebührenermässigung auf einen Kurs pro Semester beschränkt! Bei einer verspäteten Teilnahme nach dem offiziellen Kursbeginn gibt es keinen Anspruch auf anteiligen Gebührenerlass.
Rückerstattung von Kursgebühren
Kursgebühren werden bis zum Ende eines Arbeitsabschnittes zurückerstattet
- a) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss,
- b) anteilig, wenn mindestens ein Fünftel der vorgesehenen Unterrichtseinheiten ausfällt,
- c) anteilig, wenn ein Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere längere Krankheit, Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen) nicht in der Lage ist, weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen; ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Kann ein Teilnehmer aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
Abmeldung
- a) Kurse: Abmeldungen müssen der VHS schriftlich vor dem zweiten Kurstermin vorliegen. Erfolgt nach Anmeldung oder Teilnahme (auch einmaliger) am Kurs keine schriftliche Abmeldung, werden Gebühren erhoben. Abmeldungen bei der Kursleitung gelten als nicht getätigt!
- b) Wochenendveranstaltungen, Kompaktveranstaltungen (die an zwei oder mehr aufeinander folgenden Tagen stattfinden) sowie Kurse mit 8 oder weniger Veranstaltungsterminen: Durch die verbindliche Anmeldung wird ein Platz in der betreffenden Veranstaltung reserviert. Nur durch schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor dem Termin ist eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Im Falle nicht fristgerechter >Abmeldung: Sollte die vhs Kursplätze anderweitig (zum Beispiel über die Warteliste) vergeben, wird die Gebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale von 5,00 € rückerstattet.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt in der Regel 14 Jahre.
Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte ist für alle Teilnehmer verbindlich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen in den Unterrichtsräumen nicht gestattet ist.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung, ausgenommen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Dies betrifft insbesondere Diebstähle in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der Volkshochschule und Sachbeschädigung durch Dritte.
Vorstand
Gerhard Kreß (Erster Vorsitzender), Gustav Halberstadt, Werner Tauchert (Stellvertretende Vorsitzende), Karl Hofmann (Schatzmeister), Claus Liewerkus (Schriftführer) Werner Danielewski, Thomas Falk, Peter Gorges, Ute Oertel, Martin Winkler (Beisitzer)
Stand 2007
Montag bis Donnerstag:
10:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr
(nicht in den hess. Schulferien)
